Reglement
1. VERANSTALTUNGSCHARAKTER/TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Was sind die Urschweizer Abendtrails 2025, wer darf mitmachen und was musst du können?
Grundsätzlich gilt: jeder ist als Einzelstarter unterwegs und die folgenden Mindestalter müssen erfüllt sein:
Jugendliche = 14. Lebensjahr / Erwachsene = 20. Lebensjahr / Senioren = 51. Lebensjahr
In Zeiten des Smartphones kennt sich nahezu jeder mit topografischen Karten und GPS-Technik aus. Wichtig: Auch ohne Technik muss sich jeder im alpinen Gelände orientieren können, selbst wenn das Wetter und die Sicht schlecht sind.
Mit der Anmeldung bestätigt jede/r Teilnehmende seine volle Sporttauglichkeit. Daher bitten wir um grosse Eigenverantwortung und auf eigene Rücksichtnahme. Im Zweifel raten wir daher bei Krankheiten oder Verletzungen nicht an den Start zu gehen.
Die hier von uns aufgelisteten Punkte sind nicht abschliessend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.
2. AUTONOMIE DER TEILNEHMENDEN
Auf der Strecke kann es auch einsam werden, hier ist jeder völlig auf sich allein gestellt. Das heisst: Jede/r Teilnehmende muss sich aus eigener Kraft auf der Strecke orientieren können - ohne Hilfe von aussen. Dies heisst auch, dass jeder genügend Verpflegung (Getränke und Essen) dabeihaben muss.
3. STRECKE
Eine Garantie für schönes Wetter gibt es nicht. Deshalb gilt: Wenn das Wetter verrückt spielt und die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, können Streckenabschnitte auch kurzfristig geändert bzw. durch Alternativrouten ersetzt werden.
4. WERTUNGSKATEGORIEN
Pro Distanz sind sechs Wertungskategorien ausgeschrieben:
-
Jugendliche (14 bis 19 Jahre) Männer und Frauen
-
Erwachsene (20 bis 50 Jahre) Männer und Frauen
-
Senioren (ab 51 Jahren) Männer und Frauen
In den Altersklassen gilt: Stichtag ist der 31.12. Es gibt keine Mindestteilnehmerzahl pro Kategorie, es wird für sämtliche Kategorien eine Siegerehrung durchgeführt.
5. STARTNUMMER
Die Startnummer, die nicht übertragbar ist, bekommt jede/r Teilnehmende an der Startnummernausgabe. Die Startnummer muss während des Rennens komplett sichtbar sein und darf nicht abgenommen werden.
6. ZEITNAHME
Ein Transponder-Chip an der Startnummer übermittelt eure Laufzeit. Sollte er nicht funktionieren oder verloren gegangen sein, muss dies sofort den Kontrollstellen und dem Race-Office mitgeteilt werden.
7. BRIEFINGS/START
Die aktuellsten Informationen zu den Strecken und zum Rennablauf werden in der Vorwoche an sämtliche Teilnehmenden per E-Mail kommuniziert. Sämtliche Informationen sind online auf der Webseite zu finden, dies beinhaltet Informationen zu den Streckengegebenheiten, Sicherheitsaspekten sowie dem Wettkampf allgemein.
Am Wettkampftag beginnt die Startaufstellung ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit. 5 Minuten vor dem Startschuss gibt es die letzten Neuigkeiten im Startbereich.
8. NEUTRALISIERTER START
Sollte es einen neutralisierten Start geben, ist das Überholen des Führungsfahrzeuges in dieser Zeit nicht erlaubt.
9. MARKIERUNG DER STRECKE
Die Route wird von unserem erfahrenen Streckenteam mit Kreidespray, Schildern, Trassierbändern, Fähnchen usw. ausgeschildert. Leider kann es vorkommen, dass Markierungen von Dritten entfernt werden, verschwinden oder bei Nebel oder Schneefall verdeckt sind. Wir bitten hier um Verständnis. Direkt nach Ablauf des Zeitlimits ist die Strecke gesperrt, daher werden auch zeitnah die Markierungen der Strecke entfernt.
10. KONTROLL- & VERPFLEGUNGSSTELLEN
Verpflegungsstellen: An der Zielverpflegungsstelle gibt es Getränke und Obst, je nach Witterung und Temperatur gibt es auch warme Getränke.
Kontrollstellen: An den Kontrollstellen werden alle in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingescannt. Wer eine Kontrollstelle nicht passiert und später trotzdem im Ziel einläuft (z.B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), wird disqualifiziert.
11. ZEITLIMITS/ZIEL
Die Zeitlimits (Cut-Off Zeiten) sind auf der Webseite ausgewiesen. Der Veranstalter kann die Zeitlimits jederzeit anpassen, z.B. aufgrund von Witterungsbedingungen. Der Rennleiter, Streckenchef, die Mitarbeiter der Kontroll- und Verpflegungsstellen, der Sanitätsdienst und die Schlussläufer dürfen euch aus dem Rennen nehmen.
12. ZEITSTRAFEN UND DISQUALIFIKATION
Bei Regelverstössen können Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten und Disqualifizierungen ausgesprochen werden. Hinweis: in diesem Fall wird das Startgeld nicht erstattet. Um das zu vermeiden, müssen die folgenden Punkte beachtet werden:
Niemand sollte gesundheitliche Probleme haben oder verbotene Substanzen (Doping) einnehmen.
Alle Anweisungen des offiziellen Personals müssen beachtet werden, ebenso wie die Strassenverkehrsordnung. Selbstverständlich darf die Umwelt nicht verschmutzt werden, ausserdem ist es verboten die Strecken abzukürzen (alle Kontrollstellen müssen passiert werden). Gegenseitige Hilfe im Notfall ist selbstverständlich.
13. AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN
Sollten Teilnehmende aus dem Rennen ausscheiden, müssen sich diese unverzüglich bei der Rennleitung unter der Rufnummer +41 79 887 68 45 abmelden, da sonst eine möglicherweise teure und aufwendige Suchaktion auf Kosten des/der Teilnehmenden eingeleitet wird. Nach dem Ausscheiden besteht kein Anspruch auf einen Transfer.
14. MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG
Sicherheit geht über alles. Sollte jemand in Not geraten, muss umgehend die Rennleitung kontaktiert werden. Jede/r Teilnehmende ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten. Keine Sorge: der Zeitverlust wird wieder gutgeschrieben.
In der Natur gibt es immer wieder unvorhergesehene Umstände, die eine unmittelbare Hilfeleistung verzögern. Jeder wird hier gefordert – durch Eigenverantwortung und Selbstdisziplin. Im besten Fall wird das Rennen an einer Kontroll- oder Versorgungsstelle beendet. Der Sanitätsdienst darf jederzeit Teilnehmer/innen disqualifizieren und aus dem Rennen nehmen, die nicht mehr in der Lage sind, das Rennen aus eigener Kraft oder nur mit einer drohenden Gesundheitsgefährdung und/oder Gefährdung des eingesetzten Streckenpersonals zu beenden.
Was darf der Sanitätsdienst noch? Zunächst darf er Teilnehmende unter medizinischen Aspekten untersuchen, Teilnehmende mit den geeigneten Transportmitteln abtransportieren oder evakuieren und direkt oder über die öffentliche Rettung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus bringen, falls es der Zustand erfordert.
Kosten für einen möglichen Einsatz zur geeigneten Bergung fallen der/dem Teilnehmenden zu Lasten.
RENNLEITUNG +41 79 887 68 45
NOTRUF 144
REGA 1414
Die Nummer der Rennleitung wird mittels Notfallkontaktzettel bei der Startnummernausgabe abgegeben. Sollte diese nicht erreichbar sein, ist bei Notfällen unverzüglich die Notrufnummer 144 zu kontaktieren.
15. DOPING
Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation der/des entsprechenden Teilnehmenden. Verboten sind intravenöse Infusionen ohne medizinische Ausnahmegenehmigung, auch bei einer belastungsinduzierten Dehydration. Über gerechtfertigte medizinische Anwendungen entscheidet der Rennarzt nach dem Regelwerk der WADA. Dopingkontrollen sind jederzeit möglich.
16. HILFE VON AUSSEN
Hilfe von aussen (durch Zuschauer, Betreuer oder andere Teilnehmende) ist grundsätzlich nicht erlaubt! Das heisst auch, dass es verboten ist auf der Strecke Getränke oder Verpflegung von Helfern anzunehmen. Ausnahmen:
-
An den offiziellen Verpflegungsstellen dürft ihr Verpflegung und/oder Getränke von Betreuern annehmen.
-
Bei Stürzen, Verletzungen oder anderen Notsituationen dürft ihr jederzeit Hilfe annehmen (in Form von Verpflegung, Getränken und/oder Ersatzkleidung).
17. UMWELT/NATURSCHUTZ
Trailrunner sind keine Umweltverschmutzer. Deshalb: Abfall nur an den Verpflegungsstellen entsorgen und die Natur nicht vorsätzlich beschädigen. Deshalb müssen mitgeführte Verpflegungen mit der Startnummer beschriftet werden.
18. DIE URSCHWEIZER ABENDTRAILS REGELN
Die Urschweizer Abendtrails findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Strassen, Forststrassen und Wanderwegen statt.
Die Teilnehmenden müssen sich jederzeit an die Strassenverkehrsordnung halten. Alle Teilnehmenden müssen den Anweisungen der Polizei und des offiziellen Streckenpersonals Folge leisten.
Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (auch das „shortcutting“ von Spitzkehren etc.) oder selbst gewählte Wegvarianten verboten sind. Jede/r Teilnehmende läuft auf eigene Gefahr.
Wenn es unübersichtlich oder gefährlich wird, bitte die notwendige Vorsicht walten lassen. Der Veranstalter darf auf gefährlichen Wegabschnitten entsprechende zusätzliche Massnahmen ergreifen. Eine Verpflichtung besteht für den Veranstalter jedoch nicht.
Die Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug oder auch vom Fahrrad ist verboten. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs durch Begleitfahrzeuge jeglicher Art können mit Zeitstrafen oder Disqualifikation der/des unterstützten Teilnehmenden geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf den für öffentlichen Verkehr gesperrten Streckenabschnitten angetroffen werden, führt dies umgehend zur Disqualifikation der/des zu unterstützenden Teilnehmenden.
Begleitern einzelner Teilnehmenden ist es aus naturschutzrechtlichen Gründen strengstens untersagt, die Strecke und die umliegende Natur zu verschmutzen oder zu beschädigen. Dazu zählt insbesondere das Besprühen oder Bemalen der Strecke. Bei Verstoss führt dies umgehend zur Disqualifikation der Teilnehmenden, welche unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
Sofort disqualifiziert wird, wer Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur statt an den Verpflegungsstellen entsorgt.
Wer mit Stöcken startet, muss diese auch bis zum Ziel bei sich tragen. Umgekehrt darf kein/e Teilnehmender, der ohne Stöcke gestartet ist, sich diese unterwegs reichen lassen.
Fixe, mechanische Verbindungen zwischen den Läufern sind aus Sicherheitsgründen verboten.
Es gilt unter allen Teilnehmenden das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.
19. KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER
Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmenden gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes vor.
Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor.
Stand: 17. Januar 2025